Leistungen der Krankenkasse
Verordnung der häuslichen Krankenpflege:
Leistungen welche wir über eine ärztliche Verordnung erbringen, bezahlt ihre Krankenkasse. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn sie von der Zuzahlung befreit sind. Sollten sie dies nicht sein, entstehen für sie pro Verordnung 10,00 € und 10% der Kosten für die ersten 28 Tage.
Wenn Sie selbst bzw. ihre Angehörige nicht mehr in der Lage sind, z.B. sich selbst zu spritzen, Kompressionstrümpfe anzuziehen, Verbände anzulegen oder Medikamente in der richtigen Dosierung und Zeit einzunehmen, können Sie bzw. wir als Pflegedienst ihren Hausarzt bitten eine sog. Ärztliche Verordnung über die genannte Leistung auszustellen. Diese reichen wir dann bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Auflistung der Leistungen:
- Medikamentengabe und Medikamente setzen
- Injektionen (Clexane, Insulin uvm.)
- Wundverbände anlegen und wechseln
- Blutdruckmessung
- Infusionstherapie
- Portversorgung
- parenterale Ernährung
- Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Stomaversorgung
- Trachelakanülenwechsel
- Anleitung für Angehörige
- Gestellung Haushaltshilfe (je nach Satzung der Krankenkasse möglich)
- Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung nach $37.1 .